Der Notar vertritt die Interessen aller an den Rechtsgeschäften Beteiligten, sowohl bei der Gestaltung der Urkunden als auch gegenüber Behörden und Gerichten. Dem Notar obliegt auch die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen als Gerichtskommissär.
Schwerpunkte:
- Gesellschafts- und Unternehmensrecht
- Immobilienrecht
- Erb-und Testamentsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Recht von Lebensgemeinschaften
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung